Für Frauen, die als Bildjournalist tätig sein wollen und die die Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben, ist die gesetzliche Krankenversicherung oft die bessere Wahl. Der Abschluss kann auch über die KSK erfolgen.

Für den freien Bildjournalisten ist die gesetzliche Krankenversicherung häufig die bessere Wahl, insbesondere dann, wenn sie eine Familie zu versorgen haben.
Vergleichen Sie hier die gesetzlichen Krankenversicherungen untereinander.
www.erfolg-als-freiberufler.de/gesetzliche-krankenversicherung.php
In der privaten Krankenversicherung muss jedes Mitglied seinen eigenen Beitrag leisten. Gerade für junge und gesunde Bildjournalisten sind die privaten Krankenversicherungen günstig. Trotzdem sollte immer ein Vergleich der Kassen durchgeführt werden.
www.versicherung-fuer-freiberufler.de/private-krankenversicherung-freiberufler/
Journalisten können freiwillig der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beitreten. Vor Vertragsabschluss bei einer privaten Krankenkasse ist unbedingt ein Vergleich durchzuführen.
www.freda.de/Krankenversicherung-Journalisten.html
Auch für die Bildjournalistinnen, die als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse geführt sind, geht im Anschluss an ihre Mutterschafts- oder Elternzeit die Versicherung einfach weiter. Es muss lediglich Bescheid gegeben und eine Mitteilung über das voraussichtliche Einkommen erbracht werden.
Gerade für Freiberuflerinnen, deren Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist, ist die gesetzliche Krankenversicherung eine sehr gute Wahl. Denn bei einer Versicherung über die gesetzliche Kasse haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Wer in der Künstlersozialkasse aufgenommen wurde, für den ruht in der Zeit das Versicherungsverhältnis und kann nach kurzer Mitteilung an die KSK ganz problemlos wieder aufgenommen werden. Voraussetzung ist aber, dass der jährliche Gewinn mindestens 4000 Euro beträgt.
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